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Rauchwarnmelderwartung

Es ist in Schleswig-Holstein gesetzlich vorgeschrieben, dass in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in den Fluchtzuwegung ein Rauchwarnmelder vorhanden sein muss. Diese Rauchwarnmelder müssen einmal pro Jahr gewartet werden.

Die Firma KiGs ist qualifiziert nach DIN 14676, Fachkraft für Rauchwarnmelder, so ist sichergestellt, dass die Wartung professionell ausgeführt wird. Wir erstellen bei jeder Wartung ein Wartungsprotokoll, das jedem Auftraggeber überlassen wird.

Wir bieten Ihnen hier in  Kürze einen Vertrag zur Wartung an, der hier runtergeladen werden kann.